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Schulanmeldung - 5.Klassen

Schulanmeldung 5.Klasse für das Schuljahr 2026/2027

Liebe Eltern,

ich freue mich, dass Sie Ihr Kind an unserer Oberschule anmelden.

 

Dies ist bei uns zu folgenden Zeiten möglich:

  • Freitag, 06.02.2026 | 11.00 – 16.00 Uhr

  • Montag, 09.02.2026 | 09.00 – 13.00 Uhr

  • Dienstag, 10.02.2026 | 09.00 – 13.00 Uhr

  • Montag, 16.02.2026 | 09.00 – 13.00 Uhr

  • Dienstag, 24.02.2026 | 09.00 – 14.00 Uhr

  • Donnerstag, 26.02.2026 | 09.00 – 14.00 Uhr

  • Freitag, 27.02.2026 | 08.00 – 10.00 Uhr

 

Bei der Anmeldung haben Sie auch Gelegenheit offene Fragen anzusprechen.

 

Bitte bringen Sie zu einem der genannten Termine die nachfolgend genannten Unterlagen vollständig mit:

  1. Aufnahmeantrag für die Oberschule (ausgefüllt und unterzeichnet von allen Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht)

  2. Bildungsempfehlung Klasse 4 (Original)

  3. Halbjahresinformation Klasse 4 vom 06.02.26 & Jahreszeugnis Klasse 3 (Kopie)

  4. Geburtsurkunde (Kopie)

  5. Bescheid zum festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf oder diagnostizierter LRS (ggf. auch den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie, medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)

  6. Nachweis über den Masernimpfschutz

  7. Rückmeldeformular für die Grundschule (vorausgefüllt)

 

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind nur an einer Schule anmelden können. Geben Sie daher bei Ihrem Antrag unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch an. 

Den Bescheid über die Aufnahme erhalten Sie am 22.05.2026 per Post.

 

Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,

  2. Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Sebnitz, einschließlich der Ortsteile haben),

  3. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg)

  4. Losentscheid

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine

unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. 

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung eine Aufnahmebestätigung der anderen Schule. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. 

 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Aufnahmeantrag 5.Klasse zum Download

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Henke

Schulleiter

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 05. Januar 2026

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