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Hausordnung der Oberschule „Am Knöchel“ Sebnitz

1. Unser Zusammenleben

Die Schulkonferenz der Oberschule „Am Knöchel“ hat auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Verfassung des Freistaates Sachsen und Schulgesetz des Freistaates Sachsen) diese Hausordnung beschlossen.
Die Oberschule „Am Knöchel“ ist ein Ort des Lernens und des respektvollen Miteinanders. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Verantwortung für eine freundliche und sichere Atmosphäre.
 

Für unser Zusammenleben gelten folgende Grundsätze:

  • Wir begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit.

  • Wir achten die Würde jedes Menschen und lehnen Gewalt, Mobbing und Diskriminierung ab.

  • Wir lösen Konflikte friedlich und verantwortungsvoll.

  • Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum der Schule und anderer Personen um.

  • Wir tragen gemeinsam zur Sauberkeit und Ordnung in unserer Schule bei.

 

2. Unterricht und Schulalltag

2.1 Die festgelegten Unterrichtszeiten sind verbindlich.


2.2 Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulgebäude auf und betreten es nach Freigabe durch die aufsichtführende Lehrkraft. Bei ungünstiger Witterung kann die Schulleitung Ausnahmen festlegen.


2.3 Erscheint fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, informiert der Klassensprecher oder dessen Stellvertretung das Sekretariat.


2.4 Während des Unterrichts verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler aufmerksam und respektvoll, damit erfolgreiches Lernen möglich ist.


2.5 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 dürfen während ihrer Freistunden das Schulgelände verlassen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Vor dem Verlassen des Schulgeländes ist der Schülerausweis im Sekretariat abzugeben. Die Anmeldung und Rückgabe des Ausweises erfolgt rechtzeitig vor Beginn der nächsten Unterrichtsstunde.


2.6 Nach Unterrichtsende sowie nach dem Ende von Ganztagsangeboten verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände.


2.7 Gäste melden sich im Sekretariat an.
 

3. Pausen und Aufenthalt auf dem Schulgelände

3.1 Die Pausen dienen der Erholung, der Bewegung und dem sozialen Austausch.


3.2 Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 grundsätzlich auf dem Schulhof auf. Bei ungünstiger Witterung kann die Hofpause durch die Schule abgesagt werden.
 

3.3 Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 erhalten in den Pausen mehr Eigenverantwortung. Auch für sie wird der Aufenthalt im Freien empfohlen, um Bewegung und frische Luft zu ermöglichen. Sie können ihren Aufenthaltsort auf dem Schulhof oder im Schulgebäude selbst wählen, sofern ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten im Schulhaus gewährleistet ist.


3.4 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 können sich an der Aufsicht beteiligen. Voraussetzung ist eine Antragsstellung beim Schulleiter.
 

3.5 Der Bolzplatz kann während der Mittagspause unter Aufsicht genutzt werden.
 

3.6 Während der Pausen gilt insbesondere:

  • Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.

  • Auf dem Schulhof und im Schulgebäude verhalten sich alle rücksichtsvoll und vermeiden gefährdendes Verhalten.

  • Gegenstände dürfen nicht geworfen werden.

  • Abfälle werden in die vorgesehenen Behälter entsorgt.

 

3.7 Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.
 

4. Umgang mit Schuleigentum und persönlichen Dingen

4.1  Alle Schülerinnen und Schüler gehen sorgfältig mit dem Eigentum der Schule sowie mit dem Eigentum anderer Personen um.

 

4.2 Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich einer Lehrkraft zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher.
 

4.3 Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
 

4.4 Wertsachen und größere Geldbeträge sollten möglichst nicht in die Schule mitgebracht werden. Für Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
 

5. Elektronische Geräte und Kommunikationsmittel

5.1 Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder ähnliche Geräte müssen auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Smartwatches oder dergleichen sind durch Schülerinnen und Schüler ausschließlich zur Anzeige der Uhrzeit zugelassen.


5.2 Über eine Nutzung zu Unterrichtszwecken entscheidet die jeweilige Lehrkraft.


5.3 Ton-, Foto- und Videoaufnahmen auf dem Schulgelände sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.


5.4 Bei Verstößen kann das Gerät vorübergehend eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt werden. Die Rückgabe erfolgt in der Regel nach Unterrichtsschluss durch die Schulleitung.


5.5 Lehrkräfte dürfen digitale Geräte aus dienstlichen oder organisatorischen Gründen während des Unterrichts mit sich führen und benutzen.
 

6. Sicherheit an der Schule

6.1 Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein striktes Sucht-, Rausch- und Betäubungsmittelverbot (nikotinfrei und nikotinhaltig). Auch das Mitführen und der Konsum von Cannabis gleich welcher Menge sind in der Schule verboten. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgelände aufhalten und für alle schulischen Veranstaltungen.
 

6.2 Es ist nicht erlaubt, Waffen, waffenähnliche Gegenstände oder chemische Verteidigungsmittel mitzuführen.
 

6.3 Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen ist ebenfalls untersagt.
 

6.4 Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf ein sicheres Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof.
 

7. Kleidung und Auftreten

7.1 Unsere Schule ist ein Ort des Lernens. Deshalb achten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft auf ein angemessenes und respektvolles Erscheinungsbild.

 

7.2 Nicht erlaubt sind Kleidungsstücke, Symbole oder Aufdrucke, die extremistische, rassistische, fremden- oder religionsfeindliche oder anderweitig menschenverachtende Inhalte zeigen oder den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen.
 

7.3 Darüber hinaus muss Kleidung so gewählt werden, dass sie dem schulischen Umfeld entspricht und den Schulfrieden sowie das respektvolle Miteinander nicht beeinträchtigt. Sehr freizügige oder stark freizeitorientierte Kleidung ist im Schulalltag nicht angemessen.
 

7.4 Die Sportkleidung muss nach dem Sportunterricht gewechselt werden.
 

8. Fahrräder und Mopeds

8.1 Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benötigen aus versicherungstechnischen Gründen eine von der Schulleitung ausgestellte Fahrrad- bzw. Mopederlaubnis. Diese ist bei der Schulleitung vorab durch die Sorgeberechtigten zu beantragen.
 

8.2 Damit die die Benutzung von Fahrrädern oder Mopeds sicher und geordnet abläuft, gelten folgende Regelungen:

  • Die Fahrzeuge werden nur auf den vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt.

  • Fahrräder und Mopeds werden ordnungsgemäß angeschlossen, um Diebstahl vorzubeugen.

  • Das Fahren auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.

  • Kommt es während der Schulzeit zu Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrzeugs, ist  dies unverzüglich – spätestens noch am selben Tag – der Schulleitung (unter Umständen auch der Polizei) zu melden.

 

9. Ordnung und Verantwortlichkeiten

9.1 Alle tragen dazu bei, dass Klassenräume und Schulgebäude ordentlich hinterlassen werden.
 

9.2 Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Klassenräume aufgeräumt verlassen. Tafeln werden gereinigt. 
 

9.3 Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum wird das Zimmer zudem durch den Ordnungsdienst gekehrt.
 

9.4 Weitere organisatorische Regelungen können durch Lehrkräfte oder die Schulleitung festgelegt werden.
 

10. Hausrecht und Verstöße gegen die Hausordnung

10.1 Der Schulleiter bzw. dessen Stellvertretung übt das Hausrecht aus.
 

10.2 Nicht durch die Schulleitung genehmigte Werbung, Befragungen oder der Verkauf von Waren sind untersagt. Dies gilt ebenso für die Anbringung von Aushängen, Plakaten und für das Verteilen von Briefen, Flyern und Werbematerialien jeglicher Art.
 

10.3 Verstöße gegen diese Hausordnung können pädagogische Maßnahmen sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen nach sich ziehen.
 

10.4 Ausnahmen zu dieser Hausordnung bedürfen der Zustimmung des Schulleiters bzw. dessen Stellvertretung.
 

 

gez. Oliver Henke
Schulleiter

 

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 16.06.2026 verabschiedet und tritt ab 01.08.2026 in Kraft.

 

Die Hausordnung steht hier zum Download bereit.